Das Landeswassergesetz (LWG) schreibt vor, dass bis Ende 2015 alle Abwasserleitungen auf
privaten Grundstücken auf Dichtigkeit überprüft werden. Schäden sollen festgestellt und behoben
werden, damit Boden und Grundwasser nicht belastet werden. Für die Kosten muss der private
Eigentümer aufkommen.
Der Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck hat sich mit der Grundstücksentwässerung frühzeitig
auseinandergesetzt weil die Probleme der Fremdwasserbeseitigung nicht alleine zu lösen sind.
So sind in gemeinsamen Projekten Lösungen für öffentliche und private Kanalisationen erarbeitet
worden.
Aus diesem Anlass haben wir Informationen zusammen gestellt, die Ihnen helfen sollen, dem
umfassenden Thema der Dichtheitsprüfung und der Sanierung von privaten Kanalisationen
näher zu kommen.
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung!
Ihr Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck
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Video zur Dichtheitsprüfpflicht
Mit freundlicher Genehmigung der Firma Jung Pumpen GmbH, 33803 Steinhagen
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