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Zustands- und Funktionsprüfung

Die Zustands- und Funktionsprüfung privater Entwässerungsanlagen wird in der Selbstüberwachungsverordnung
Abwasser in NRW aus 2013 geregelt. Sie schreibt vor, dass alle öffentlichen und privaten Kanäle auf ihren Zustand
und Funktionsfähigkeit zu überwachen sind.

Wann welche Leitungen zu prüfen sind, ergibt sich einerseits aus den kommunalen Satzungen der Stadt Billerbeck,
z.B. für Wasserschutzgebiete oder für Fremdwassersanierungsgebiete und aus dem Inhalt der SüwVo Abw. NRW
selbst in Verbindung mit der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Billerbeck (sh. Downloads).  So sind grundsätzlich
alle privaten Abwasserleitungen eines Grundstückes nach der Errichtung oder wesentlichen Änderung zu prüfen.

Ob Ihre Abwasseranlagen dicht sind, kann nur ein Sachkundiger mit entsprechenden Prüfverfahren feststellen und bescheinigen.

Prüfumfang / Prüfzeitpunkt
Was muss geprüft werden?



Die Grenze zwischen privater und öffentlicher Abwasseranlage liegt an
dem Stutzen der öffentlichen Kanalisation in der Straße.

Geprüft werden müssen alle im Erdreich verlegte Abwasserleitungen, die ausschließlich Schmutzwasser
oder Mischwasser (d.h. Schmutzwasser mit Niederschlagswasser gemischt) führen Dazu gehören auch
Leitungen, die unter dem Keller oder der Bodenplatte des Gebäudes liegen.
Wo die Grenze zwischen privater und öffentlicher Abwasseranlage liegt, ist in der Abwasserbeseitigungs-
satzung der Stadt Billerbeck festgeschrieben.

In Billerbeck gehören zu den privaten Leitungen die Grund- und Anschlussleitungen auf dem Grundstück und
darüber hinaus die Grundstücksanschlussleitungen bis zum Anschlussstutzen an den öffentlichen Kanal in der
Straße.
Für den Bereich des Grundstücksanschluss (auch Hausanschlusskanal genannt) zwischen Grundstücks-
grenze und Hauptkanal obliegt die Reinigung, Reparatur und Wartung der Stadt Billerbeck, wobei die Kosten als
Kostenersatz bei dem jeweiligen Grundstückseigentümer geltend gemacht werden. Insofern obliegt auch die
Zustandskontrolle dieses Leitungsabschnittes bei der Stadt Billerbeck.

Alle privaten Leitungen liegen im Verantwortungsbereich eines jeden Grundstückseigentümers.
Daher muss der Grundstückseigentümer die Zustandskontrolle veranlassen.

Bis wann muss die Dichtheit geprüft werden?

Wer von der Pflicht zur Überprüfung der Abwasserleitungen betroffen ist, muss Fristen beachten.

Die Zustands- und Funktionsprüfung ist in Nordrhein-Westfalen in der Selbstüberwachungsverordnung
Abwasser (SüwVO Abw) geregelt. Diese Verordnung legt u.a. fest, in welchen Fällen private
Grundstückseigentümer/-innen ihre häuslichen Abwasserleitungen bis wann überprüfen müssen.

  • Bei allen Neubauvorhaben, wesentlichen Änderungen oder Sanierung der bestehenden
    Abwasseranlage: unverzüglich vor Inbetriebnahme / Wiederinbetriebnahme der Abwasseranlage

  • Bei bestehenden Abwasserleitungen innerhalb von Wasserschutzgebieten, wenn diese
    Leitungen vor dem 01.01.1965 verlegt wurden: bis 31.12.2015

  • Bei bestehenden Abwasserleitungen innerhalb von Wasserschutzgebieten, wenn diese
    Leitungen nach dem 01.01.1965 verlegt wurden: bis 31.12.2020

  • Bei gewerblichen Abwasser soweit Anforderungen nach den Anhängen der
    Abwasserverordnung gestellt sind bis zum 31.12.2020

  • Bei Festsetzung eines neuen Wasserschutzgebietes: innerhalb von 7 Jahren

  • Als Wiederholungsprüfung: In allen Fällen muss die Prüfung alle 30 Jahre wiederholt werden.


Prüfverfahren
Wie kann die Dichtheit der Grundstücksentwässerungsanlagen geprüft werden?



Dichtheitsprüfung an einem Grundstücksentwässerungsnetz.

Häufig befinden sich in den Leitungen Verschmutzungen und Ablagerungen. Daher ist vor der eigentlichen
Untersuchung i.d.R. eine Reinigung erforderlich. Die Untersuchung ungereinigter Leitungen kann zu
unbrauchbaren Ergebnissen führen.

Anschließend kann mit der Untersuchung der Grundstücksentwässerungsanlagen begonnen werden.
Grundsätzlich gibt es hierzu nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN 1986 Teil 30,
DIN EN 1610, DWA A 139, DWA M 143 Teil 6, DWA A 142) drei Verfahren:

  • optische Inspektion
  • Prüfung mit Wasser unter Betriebsdruck
  • Druckprüfung mit Wasser oder Luft

Welches Verfahren als Nachweis der Dichtheit zu wählen ist, muss der sachkundige
Dichtheitsprüfer entscheiden.

Reinigung


Beispiel einer Hochdruckspüldüse.

Damit die Kamera durch die Leitungen gefahren, geschoben oder gespült werden kann bzw. die
Absperrblasen dicht an der Rohrwandung sitzen, müssen die Leitungen in der Regel vorher gereinigt
werden.

Die Reinigung der privaten Leitungen erfolgt meistens vom Grundstück aus über Revisionsschächte,
Revisionsöffnungen oder Revisionsklappen. Manchmal kann auch vom Hauptkanal aus eine Reinigung
durchgeführt werden. I.d.R. werden Spüldüsen eingesetzt, die mit Hochdruck lose Verschmutzungen
und Rückstände beseitigen. Einige Kamerasysteme führen die Reinigung auch schon in einem
Arbeitsgang mit der Inspektion durch. Eingewachsene Wurzeln und feste Ablagerungen müssen
allerdings gefräst werden.

Optische Inspektion


Beispiel einer Inspektionskamera.

Bei der optischen Inspektion wird eine Kamera in die Leitung eingeführt. Alle sichtbaren Schäden können
so festgestellt und dokumentiert werden. Die darauf folgende Bewertung des baulichen Zustandes lässt
Rückschlüsse auf den baulichen Zustand und die Dichtheit des Kanals zu.
Die Kamerauntersuchung wird entweder aus dem Haus heraus durchgeführt, ausgehend von:

Es ist aber auch möglich, vom Hauptkanal aus mit einer Kamera in die Anschlussleitung hereinzufahren.
Dabei werden Satelliten-Kamerasysteme verwendet, die auf einem Fahrwagen montiert sind. Hierbei
bleibt der Fahrwagen im Hauptkanal vor dem Hausanschluss stehen und nur die kleine Kamera wird in
den Anschlusskanal eingefahren.


Lindauer Schere (JT Elektronik)

Da in Grundstücksentwässerungsanlagen häufig viele Verzweigungen und Krümmungen vorhanden sind,
kann es vorkommen, dass selbst mit den zur Verfügung stehenden abbiegefähigen Kameras nicht alle
Leitungsteile erfasst werden können. Dann ist eine andere Prüfmethode zu wählen.


Kieler Stäbchen (IBAK)


Prüfung mit Wasser unter Betriebsdruck


Druckprüfung mit Wasser nach DIN 1986 Teil 30

Bei der Dichtheitsprüfung mit einfachem Betriebsdruck („Wasserstandsprüfung“) nach DIN 1986-30 wird
der zu prüfende Netzabschnitt mit Absperrblasen, die nach Positionierung mit Luft aufgeblasen werden,
abgesperrt. Anschließend wird das Leitungssystem bis zur Oberkante des tiefsten Entwässerungs-
punktes (Bodenablauf, Rückstausicherung, etc.) mit Wasser geflutet.

Der Wasserstand wird über einen bestimmten Zeitraum gehalten (in der Regel 15 Minuten). Falls der
Wasserspiegel im vorgeschriebenen Prüfzeitraum sinkt, wird Wasser hinzu gegeben. Die gegebenenfalls
nötige Menge an Wasserzugabe ist zu messen und aufzuzeichnen. Die Leitung gilt als dicht, wenn die
nachgefüllte Wassermenge einen bestimmten Grenzwert nicht überschreitet.

Diese Prüfmethode setzt voraus, dass die Länge und die Nennweite der zu prüfenden Leitung bzw. des
zu prüfenden Netzabschnitts bekannt sind bzw. ermittelt werden können, da davon die zulässige
Wasserzugabemenge abhängt.

Für Leitungen im Bestand wird in den meisten Fällen die Dichtheitsprüfung mit Wasser unter
Betriebsdruck ausreichen.


Druckprüfung mit Wasser oder Luft


Druckprüfung mit Wasser nach DIN EN 1610

Wie bereits erwähnt, wird für Leitungen im Bestand in den meisten Fällen die Dichtheitsprüfung mit
Wasser unter Betriebsdruck ausreichen. Zur Anwendung kommt aber auch ein aufwändigeres Prüfver-
fahren mit erhöhtem Druck (DIN EN 1610 in Verbindung mit DWA A-139): z.B.

  • bei Erstprüfung (Neubau)
  • in manchen Kommunen in Wasserschutzgebieten
  • in Fremdwasserschwerpunktgebieten

Bei der Druckprüfung werden die Abwasserkanäle mit Wasser- oder Luftdruck beaufschlagt. Hierbei ist
ein Prüfdruck von 0,5 bar (= 5 Meter Wassersäule!) auf den höchsten Punkt des Netzes aufzubringen.
Auch hierbei darf dann nur ein genau festgelegter Druckverlust in einer bestimmten Zeit auftreten.

Die Entscheidung, welches Prüfverfahren zum Einsatz kommt, bleibt dem
Zertifizierten Sachkundigen vorbehalten.


Welche Ergebnisse liefert die Dichtheitsprüfung?



















Typische Schadensbilder

Jede Prüfung - unabhängig vom gewählten Prüfverfahren - ist zu dokumentieren.

Das Prüfergebnis ist innerhalb eines Monats nach der Prüfung dem Abwasserbetrieb
der Stadt Billerbeck unaufgefordert vorzulegen.

Eine Untersuchung ohne Dokumentation der Ergebnisse ist wertlos!

Zum Nachweis der ordnungsgemäß durchgeführten Zustands- und Funktionsprüfung
gehört eine entsprechende Dokumentation. Diese besteht aus:

  • Bescheinigung über das Ergebnis des Zustands und der Funktionsfähigkeit
    privater Abwasserleitungen und zugehöriger Schächte nach Anlage 2 SüwVO Abw.

  • Bestandsplan/Lageplanskizze

  • Foto-Dokumentation der Örtlichkeit

    Zusätzlich bei optischer Inspektion:

  • CD/DVD mit den Befahrungsvideos

  • Haltungs-/Schachtberichte

  • Bilddokumentation festgestellter Schäden


Fällt die Prüfung positiv aus, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
Bei einem negativen Ergebnis muss saniert werden.

Schäden an Abwasserleitungen müssen behoben werden. Der Sachkundige legt in der
Prüfbescheinigung die Schwere des Schadens fest. Es gelten folgende Sanierungsfristen:

  • große Schäden: unverzüglich

  • mittelgroße Schäden: innerhalb von 10 Jahren

  • Bagatellschäden: in der Regel nicht vor der Wiederholungsprüfung nach 30 Jahren

Die Stadt Billerbeck kann die Fristen nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall verändern, also sowohl verkürzen als auch verlängern. Der Sanierungserfolg ist dann mit einer erneuten Zustands- und Funktionsprüfung nachzuweisen. Hierbei kann es sein, dass nach der Sanierung ein anderes Prüfverfahren anzuwenden ist als vorher.

Die Sanierungsarbeiten sollten sorgfältig geplant werden und erst nach Rücksprache mit der Stadt Billerbeck erfolgen. Fragen Sie nach, ob in naher Zukunft eine Umstellung/Sanierung des öffentlichen Abwassersystems geplant ist. So können Sanierungsmaßnahmen koordiniert und Kosten gespart werden.
Holen Sie mehrere Angebote ein und achten Sie darauf, dass möglichst gleiche Positionen aufgeführt werden.


Sachkundige
Wer darf die Dichtheitsprüfung durchführen?



Nur Sachkundige können professionell prüfen.

Die Grundstückseigentümer in NRW müssen ihre Abwasserleitungen nach § 61 a des Landeswasser-
gesetzes von einem Sachkundigen auf Dichtheit prüfen lassen. Von den Kommunen dürfen nur
Nachweise von Dichtheitsprüfungen anerkannt werden, die von sachkundigen Personen durchgeführt
wurden.

Die Anforderungen an die Sachkunde hat das Umweltministerium NRW in einem Runderlass genau
vorgeschrieben: Selbstüberwachungsverordnung Abwasser NRW (SüwVO Abw)

Hier wurde einheitlich festgelegt, welche Qualifikationen nachzuweisen sind, um auf der offiziellen
NRW-Landesliste als „anerkannter sachkundiger Dichtheitsprüfer gemäß § 61a LWG“ geführt zu werden.
Der Runderlass regelt im Einzelnen:

  • Anforderungen an die Ausbildung und Berufserfahrung
  • Anforderungen an Schulung und Sachkundeprüfung
  • Feststellung der Sachkunde durch unabhängige Stellen
  • Gültigkeit von „alten“ Sachkundenachweisen (vor dem Erscheinen des neuen Erlasses)


Zur Aufrechterhaltung der Sachkunde muss mindestens einmal innerhalb von drei Jahren eine
anerkannte eintägige themenspezifische Fortbildungsveranstaltung besucht werden.

Wie findet man geeignete Sachkundige?

Eine rechtsgültige Dichtheitsprüfung muss durch einen sachkundigen Dichtheitsprüfer durchgeführt
werden. Geeignete Sachkundige finden sie über die Umkreissuche auf der Liste der Sachkundigen des
Landesumweltamtes NRW  NRW-Landesliste  Die Liste ist jedoch kein Schutz vor unseriösen
Prüfleistungen.

Warnung vor unseriösen Anbietern!


Vorsicht bei der Auftragsvergabe!

Die Inspektion und Sanierung der Grundstücksentwässerungsanlagen bietet für Inspektions- und
Sanierungsfirmen ein sehr großes Auftragspotential. Die meisten dieser Firmen sind sicher seriöse
Dienstleister, aber wie in allen Branchen - gibt es auch hier schwarze Schafe!

In vielen Städten sind Firmen aktiv, die an der Haustür klingeln und Untersuchungen an privaten
Abwasserleitungen anbieten. Geschickt erzeugen sie bei den Eigentümern Zeitdruck, um einen
schnellen Auftrag zu erhalten. Sie offerieren einmalige Schnäppchenangebote und verweisen drohend
auf gesetzliche Verpflichtungen der Eigentümer. Auch wird suggeriert, dass man im Auftrag der Stadt
unterwegs ist.

Keine dieser Firmen ist im Auftrag des Abwasserbetriebes
der Stadt Billerbeck unterwegs!


Vorsicht! Kanalhai!

Vorsicht Das sind die Tricks: die zunächst angebotene Leitungsüberprüfung wird für einen günstigen
Pauschalbetrag von unter 100 € angeboten - ein absolut unrealistischer Preis für eine ordnungsgemäße
Überprüfung mit vorschriftsmäßiger Dokumentation. Dann teilt die Firma - oft sogar nur mündlich - mit,
dass die Abwasserleitung in einem katastrophalen Zustand ist und sofort saniert werden muss.
Ansonsten mache man sich wegen Umweltverschmutzung strafbar. Im Sanierungsangebot über mehrere
tausend Euro sind dann häufig Wucherpreise angesetzt und Leistungen, die oft sogar unnötig und
unsachgemäß sind.

Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen und beauftragen Sie nicht zu schnell.

Prüfen Sie vor der Beauftragung, ob es sich um einen zugelassen Sachkundigen zur Dichtheitsprüfung

handelt. Im Zweifelsfall fragen Sie beim Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck nach.


Kosten
Was kostet die Dichtheitsprüfung?


Erfahrungen zeigen, dass die Kosten für die Dichtheitsprüfung eines durchschnittlichen Einfamilien-
hauses bei seriösen Anbietern ca. 300 - 500 Euro betragen. Die Kosten sind abhängig von der Zugäng-
lichkeit und der Länge der Leitungen und der Wahl des richtigen Prüfverfahren.

Wie können Kosten eingespart werden?

Dass jeder Grundstückseigentümer seine privaten Grundstücksentwässerungsanlagen auf Dichtheit
prüfen und ggf. auch sanieren lassen muss, ist gesetzlich vorgeschrieben. Daher ist es sinnvoll, sich
frühzeitig zu überlegen, wie die Kosten so niedrig wie möglich zu halten sind, z.B. durch:

  • Abstimmung einer Sanierung der Grundstücksentwässerung mit Baumaßnahmen auf dem
    Grundstück oder im Haus, wie z.B. Kellersanierung, Erneuerung der Einfahrt, etc..
  • Eigenleistung (nur sehr bedingt möglich). Die Dichtheitsprüfung ist in jedem Fall nur von einem
    zugelassenen Sachkundigen durchzuführen.
  • Prüfung des Versicherungsschutzes. Die Kosten für die Dichtheitsprüfung sind über eine
    Versicherung nicht abgedeckt, da es sich ja nicht um einen Schaden, sondern um eine gesetzlich
    vorgeschriebene Überprüfung handelt. Das gleiche gilt für Berater- und Gutachterkosten. Auch
    sind die Lohnkosten zur Durchführung einer Dichtheitsprüfung nicht steuerlich absetzbar.
    Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Schäden an den
    Leitungen. Das setzt zunächst voraus, dass die Police solche Leistungen beinhaltet. Außerdem
    sind oft nur Schäden abgedeckt, die durch äußere Einflüsse entstanden sind (wie z.B. Risse,
    Scherben und Einbrüche) nicht aber altersbedingte, baulich bedingte oder betriebsbedingte
    Schäden (wie z.B. Korrosion, undichte Rohrverbindungen, fehlende Dichtungen, Wurzeleinwuchs,
    Unterbögen, Verstopfungen, Verkrustungen).
  • Kooperation mit der Stadt bei Arbeiten am öffentlichen Kanal. Durch Optimierung der Baumaß-
    nahmen im öffentlichen und privaten Raum können z.B. Kosten für Straßenaufbruch- und -wieder-
    herstellungsarbeiten eingespart werden, aber auch für die Neuverlegung oder Sanierung der in
    vielen Kommunen privaten Leitungen im Straßenbereich. Sollte eine öffentliche Baumaßnahme
    anstehen, werden die Kooperationen seitens des Abwasserbetriebes angestrebt und initiiert.
  • Zusammenschluss mit Nachbarn, um durch ein größeres Auftragsvolumen bessere Preise zu
    erzielen.
  • Vorbereitung der Maßnahmen z.B. durch Beschaffung von Planunterlagen. Sie können u.a. ihre
    Bauakte bei dem Bauamt der Stadt Billerbeck einsehen.  Die Freilegung von Revisionsöffnungen
    im Haus und auf dem Grundstück spart Zeit und Geld.



Der Schacht wurde frei gelegt.